Meisterschaften
Hier finden Sie folgende Informationen zu Meisterschaften, wie
- Ausschreibung,
- Veranstaltungsorte
- Ergebnisse
- weiter wichtige Informationen
Die Meisterschaften:
- Vereinsmeisterschaft
- Kreismeisterschaft - Verlinkung zum Schützenkreis Bremen-Stadt - ***evtl. muss man sich registrieren
- Bezirksmeisterschaft - Verlinkung zum Bremer Schützenbund e.V.
- Landesmeisterschaft - Verlinkung zum Nordwestdeutscher Schützenbund e.V.
Satzung
S a t z u n g
Schützenverein Huchting
- Umgegend von 1911 e.V.
A. Allgemeines
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Schützenverein Huchting und Umgegend von 1911 e.V.“.
Der Sitz des Vereins ist Bremen Huchting.
Der Verein ist in das Vereinsregister unter Geschäfts-Nr. 39VR2317 beim Amtsgericht Bremen eingetragen.
§ 2
Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Verein dient der Pflege und Ausübung des Schießens auf sportlicher Grundlage, der Abhaltung von Veranstaltungen schießsportlicher Art sowie der Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit seiner Mitglieder, insbesondere der Jugend, durch Pflege der Leibesübungen und Kameradschaft.
- Die Durchführung des Schießens erfolgt nach den Richtlinien anerkannter schießsportlicher Vereinigungen (DSB, BDS, DJV, VdRBw, BdMP, DSU).
- Der Verein enthält sich jeder parteipolitischen und konfessionellen Ziele.
§ 3
Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
- Errichtung und Unterhaltung von Schießständen.
- Anschaffung von Geräten aller Art für den Schießsport.
- Durchführung von Schießsport-Wettkämpfen.
§ 4
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5
Vereinsämter
- Die Vereinsämter sind Ehrenämter.
- Übersteigen die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit, so können ein hauptamtlicher Geschäftsführer und (oder) Hilfspersonal für Büro und Sportanlagen bestellt werden; §2 Abs. 3 ist zu beachten.
- Mitgliedschaft
§ 6 Mitglieder
- Der Verein besteht aus
- ordentlichen und außerordendlichen aktiven Mitgliedern
- passiven Mitgliedern
- Ehrenmitgliedern
- Außerordentliche Mitglieder sind jugendliche Mitglieder (das sind solche, die bei Beginn des Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Alle anderen aktiven Mitglieder sind ordentliche Mitglieder.
- Passive Mitglieder sind Mitglieder, welche die Aufgaben und Ziele des Vereins fördern, die aber keinen Schießsport betreiben.
- Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt unter den Voraussetzungen des §15.
§ 7
Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die in unbescholtenem Rufe steht.
- Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist auf einem dafür besonders vorgesehenen Vordruck schriftlich beim Vorstand einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Der Vorstand teilt seine Entscheidung dem Antragsteller schriftlich mit.
- Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, kann der Bewerber seinen Antrag an die Mitgliederversammlung richten, die über die Aufnahme durch Abstimmung entscheidet.
§ 8
Aufnahmefolgen
- Mit der Aufnahme durch den Vorstand beginnt die Mitgliedschaft. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr.
- Mit der Aufnahme wird die von der Mitgliederversammlung bestimmte Aufnahmegebühr fällig.
- Jedes neue Mitglied erhält ein Exemplar der Satzung. Es verpflichtet sich durch seinen Beitritt zur Anerkennung der Satzung.
§ 9
Rechte der Mitglieder
- Sämtliche Mitglieder haben Anspruch darauf, die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse und getroffenen Anordnungen zu benutzen und an den Veranstaltungen teilzunehmen. Den passiven Mitgliedern steht jedoch das Recht, den Schießsport zu betreiben, nicht zu.
- Die ordentlichen aktiven und die passiven Mitgliedern (§ 6) genießen im Übrigen alle Rechte, die sich aus der Satzung, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins, ergeben. Die ordentlichen Mitglieder haben das aktive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
- Die außerordentlichen aktiven Mitglieder haben Anspruch auf ermäßigte Beitragszahlung.
- Die Jugendlichen und passiven Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung als Zuhörer teilzunehmen.
- Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit. Verbands- und Versicherungsbeiträge sind jedoch zu entrichten.
§ 10
Pflichten der Mitglieder
- Sämtliche Mitglieder haben die sich aus der Satzung, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins, ergebenden Pflichten zu erfüllen. Sie sind verpflichtet, die sportlichen Bestrebungen und Interessen des Vereins nach Kräften zu unterstützen.
- Die Mitglieder sind zur Befolgung der von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse und Anordnungen verpflichtet.
- Bei Schießveranstaltungen sind die gesetzlichen Bestimmungen, die Schießstandordnungen des Schießsportleiters strengstens zu befolgen.
- Jedes aktive Mitglied hat in Vereinstracht am Königsschießen teilzunehmen.
- Schützenkönig kann nur werden, wer dem Verein mehr als ein Jahr als aktives Mitglied angehört, eine Vereinstracht besitzt und am Tag des Königsschießens den Jahresbeitrag entrichtet hat.
- Sämtliche Mitglieder mit Ausnahme der Ehrenmitglieder sind zur Beitragszahlung verpflichtet (§ 11 i.V.m. § 9 Abs. 5).
- Die Pflicht zur Zahlung einer Umlage ergibt sich aus § 12.
§ 11
Beitrag
- Alle ordentlichen und außerordentlichen aktiven und passiven Mitglieder haben Jahresbeiträge zu zahlen. Neu aufgenommene Mitglieder zahlen mit dem ersten Beitrag eine Aufnahmegebühr (§ 8 Abs. 2).
- Die Höhe und den Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags sowie die Höhe der Aufnahmegebühr setzt die Mitgliederversammlung fest.
- Mitglieder, die den Beitrag nach Fälligkeit nicht entrichtet haben, werden gemahnt. Nach zweimaliger Mahnung können sie nach § 14 ausgeschlossen werden.
- Der Vorstand kann unverschuldet in Not geratenen Mitgliedern die Zahlung der Beiträge zu stunden, in besonderen Fällen auch ganz oder teilweise erlassen.
- Durch die regelmäßige Beitragszahlung genießt jedes aktive Mitglied Versicherungsschutz.
§ 12
Umlagen
- Die Mitgliederversammlung kann in besonderen Fällen die Erhebung einer Umlage beschließen und den Kreis der hierfür zahlungspflichtigen Mitglieder bestimmen.
- § 11 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
§ 13
Austritt
- Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Erklärung zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vorstand spätestens am 30. September zugestellt worden sein.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein.
§ 14
Ausschluss
- Durch Beschluss des Vorstandes, von dem mindestens 8 Personen anwesend sein müssen, kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
- Ausschließungsgründe sind insbesondere:
- grobe Verstöße gegen die Satzung und Interessen des Vereins, gegen die Schießstandordnung, sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane.
- Schwere Schädigungen des Ansehens des Vereins
- Unehrenhaftes Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins
- Nichtzahlung des Beitrags nach zweimaliger Mahnung (§ 11 Abs.3).
- Vor der Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
- Gegen den Beschluss des Vorstandes steht dem Mitglied innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung das Recht der Berufung beim Ehrenamt zu. Über den Einspruch entscheidet, sofern der Ehrenrat nicht schlichten kann, die Mitgliederversammlung endgültig. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft.
- Bestätigen der Ehrenrat oder die Mitgliederversammlung den Ausschluss des Mitglieds, steht diesem der ordentliche Rechtsweg offen.
§ 15
Ehrungen
- Für besondere Verdienste um den Verein und um den Schießsport können verliehen werden:
- die Vereinsnadel in Silber für besondere Verdienste um den Verein,
- die Vereinsnadel in Gold für ganz besondere Verdienste um den Verein,
- die Vereinsnadel in Silber für 25jährige ununterbrochene Mitgliedschaft,
- die Vereinsnadel in Gold für 50jährige ununterbrochene Mitgliedschaft,
- die Eigenschaft als Ehrenmitglied für 40jährige ununterbrochene Mitgliedschaft und Vollendung des 70. Lebensjahres, oder für besondere Verdienste um den Verein und (oder) dem Schießsport im Allgemeinen.
- Die Verleihung der Vereinsnadel wird vom Vorstand beschlossen und in der ordentlichen Mitgliederversammlung oder auf dem Königsball vollzogen.
- Die Ernennung des Ehrenmitglieds erfolgt auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung. Die Ehrung erfolgt auf dem Königsball.
Organe des Vereins
§ 16
Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind:
- a) der Vorstand,
- b) der erweiterte Vorstand,
- c) die Mitgliederversammlung,
- d) die Rechnungsprüfer,
- e) der Ehrenrat.
§ 17
Vorstand
Der Vereinsvorstand besteht aus:
- a) dem 1. Vorsitzenden
- b) dem stellv. Vorsitzenden
- c) dem stellv. Vorsitzenden
- d) dem 1. Schriftführer
- e) dem 1. Rechnungsführer
- f) dem 1. Schießsportleiter
- g) dem 1. Jugendschießsportleiter
- h) der 1. Damenschießsportleiterin
- i) dem 1. Pistolenschießsportleiter
- j) dem Altersschießsportleiter
- k) dem Pressereferenten
- Der erweiterte Vereinsvorstand besteht aus:
- a) dem 2. Schriftführer
- b) dem 2. Rechnungsführer
- c) dem 2. Schießsportleiter
- d) dem 3. Schießsportleiter
- e) dem 2. Jugendschießsportleiter
- f) der 2. Damenschießsportleiterin
- g) dem Adjutanten
- h) dem Festwart
- i) dem 1. Gerätewart
- j) dem 2. Gerätewart
- Geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, der 1. Schriftführer und der 1. Rechnungsführer. Je 2 von ihnen sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Im Übrigen gilt der Geschäftsverteilungsplan.
- Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Besondere Kosten werden erstattet; § 2 Abs. 3 ist zu beachten.
- Der Vereinsvorstand und der erweiterte Vereinsvorstand werden versetzt um ein Jahr auf Dauer von 2 Jahren gewählt. Nach Ablauf der 2 Jahre werden auf der Jahreshauptversammlung Neuwahlen – mit der Möglichkeit der Wiederwahl – durchgeführt.
- Die Wahl des Vorstands (§ 17 Abs. 1) erfolgt einzeln, durch schriftliche und geheime Abstimmung in der Reihenfolge a bis k.
- Die Mitglieder des erweiterten Vorstands (§ 17 Abs. 2) werden in offener Abstimmung gewählt, sofern nicht ein Mitglied geheime Wahl beantragt.
- Nach Ablauf des Geschäftsjahres und Entgegennahme der Rechenschaftsberichte stimmt die Mitgliederversammlung in offener Abstimmung über die Entlastung des gesamten Vorstands (§ 17 Abs. 1) ab. Sollte ein Mitglied Antrag auf einzelne Entlastung stellen, so erfolgt die offene Abstimmung über die Entlastung in der Reihenfolge a bis k.
- Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so ist der Vorstand befugt, bis zur Neuwahl einen Nachfolger kommissarisch einzusetzen. Scheidet während seiner Amtszeit der 1. Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden aus, so kann eine Nachwahl stattfinden; sie muss innerhalb von 4 Wochen stattfinden, wenn mehr als die Hälfte der geschäfts-führenden Vorstandsmitglieder ausscheiden.
- Der Vorstand hat das Recht, Mitglieder des Vorstands von ihrer Mitarbeit zu beurlauben, wenn Amtspflichten nicht erfüllt werden. Gegen die Beurlaubung kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids durch eingeschriebenen Brief Einspruch beim Ehrenrat eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet, sofern der Ehrenrat nicht schlichten kann, die Mit-gliederversammlung.
§ 18
Vorstandssitzung
- Eine Vorstandssitzung muss einberufen werden, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen sind und mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
- Der Vorstand beschließt mit der einfachen Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorsitzenden den Ausschlag.
- Der Vorstand zieht zu seinen Sitzungen nach Bedarf Sachberater hinzu.
- Der Schützenkönig hat Sitz im Vorstand ohne Stimmrecht.
- Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Vorstandssitzung ist ein Protokoll aufzunehmen (vgl. § 19).
§ 19
Schriftführer
- Der 1. Schriftführer besorgt den Schriftverkehr und die Protokollführung in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.
- Protokolle müssen von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands unterzeichnet werden.
§ 20
- Rechnungsführer
- Der 1. Rechnungsführer hat insbesondere den Zahlungsverkehr zu erledigen und die Geschäftsbücher zu führen.
- Er hat mit Ablauf des Geschäftsjahres die Geschäftsbücher abzuschließen und die Geschäftsunterlagen den Rechnungsprüfern (§ 28) zur Überprüfung vorzu-legen.
§ 21
- Schießsportleiter
Dem 1. Schießsportleiter unterliegt die Leitung des gesamten sportlichen Betriebs.
§ 22
Schießsportleiter der Jugend-, Damen-, Pistolen- und Altersabteilungen
Den Schießsportleitern unterstehen die Mitglieder der einzelnen Abteilungen. Sie haben deren besonderen Interessen dem Vorstand gegenüber zu vertreten.
§ 23
Pressereferent
Der Pressereferent sorgt für die Berichtserstattung über das sportliche und gesellige Vereinsleben und die Öffentlichkeitsarbeit.
§ 24
Ordentliche Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig zur Bestimmung der Grundsätze der Vereinspolitik, für die Wahl des Vorstands, seine Entlastung, die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen und für Satzungsänderungen. Sie kann Ehrenmitglieder ernennen und entscheidet über die Auflösung des Vereins. Die Mitgliederversammlung besteht aus den anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins.
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich einberufen werden. Sie soll im ersten Viertel des Jahres stattfinden.
- Die Einberufung der Mitgliederversammlung muss schriftlich durch den Vorstand mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin erfolgen. Sie muss die Tagesordnung enthalten.
- Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Versammlung dem 1. Vorsitzenden schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen.
- Jugendliche unter 18 Jahren und passive Mitglieder haben kein Stimmrecht.
§ 25
Inhalt der Tagesordnung
- Die Tagesordnung muss enthalten:
- Entgegennahme der Geschäftsberichte des Vereinsvorstands über das vergangene Geschäftsjahr
- Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer
- Entgegennahme der Berichte der Schießsportleiter
- Entlastung des Vorstands
- Wahlen
- des Vorstands (§ 17 Abs. 1)
- des erweiterten Vorstands (§ 17 Abs. 2)
- des Rechnungsprüfers (§ 28)
- des Ehrenrats (§ 29)
- Festsetzung von Fälligkeit und Höhe der Aufnahmegebühren, der Jahresbeiträge und einer etwaigen Umlage (§ 11 und 12).
§ 26
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
- Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn außer einem Vorsitzenden und mindestens fünf weiteren Vorstandsmitgliedern wenigstens ¼ der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins ist die Anwesendheit von mindestens ½ der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Bleibt die einberufene Mitgliederversammlung beschlussunfähig, so ist eine neue einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
- Sofern das Gesetz oder diese Satzung nichts anderes bestimmen, erfolgt die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. des die Mitgliederversammlung leitenden Vorsitzenden. Bei Beschlüssen über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
- Soll eine Abstimmung geheim erfolgen, so müssen dies mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder beantragen.
- Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen (vgl. § 19).
§ 27
Außerordentliche Mitgliederversammlung
- Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
- Auf schriftliches Verlangen von mindestens 1/10 aller stimmberechtigten Mitglieder muss der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tages-ordnung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
- Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Vorschriften über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.
§ 28
Rechnungsprüfung
- Die Kontrolle der Rechnungsführung obliegt den von der Mitgliederver- sammlung dazu bestellten drei Rechnungsprüfern. Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen Bericht von dem Ergebnis ihrer Prüfung.
- Die Rechnungsprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
- Jährlich wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf Dauer von 3 Jahren ein Rechnungsprüfer neu gewählt. Unmittelbare Wiederwahl ist nicht zulässig.
§ 29
Ehrenrat
- Der Ehrenrat besteht aus sieben ordentlichen aktiven Mitgliedern oder Ehrenmitgliedern. Er klärt Streitfragen sowie Schlichtungsfälle innerhalb des Vereins.
- Anträge an den Ehrenrat können nur schriftlich gestellt werden.
- Der Ehrenrat wird bei der Neuwahl des Vorstands (§ 17 Abs. 1) ebenfalls neu gewählt.
§ 30
Einsetzen von Ausschüssen
Der Vorstand ist berechtigt, zu seiner Beratung und Unterstützung beim Ablauf des Vereinsgeschehens Ausschüsse einzusetzen.
- Schlussbestimmung
§ 31
Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die sonstige Beschlüsse nicht fasst.
- Zur Beschlussfassung bedarf es der Ankündigung durch eingeschriebenen Brief an alle erreichbaren stimmberechtigten Mitglieder und Einhaltung einer Frist von einem Monat. § 26 ist zu beachten.
- Für den Fall der Auflösung des Vereins werden der 1. Vorsitzende, der Rechnungsführer und der Schriftführer zu Liquidatoren bestellt. Deren Rechte und Pflichten richten sich nach § 47 ff. BGB.
- Bei der Auflösung des Vereins sowie bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Landessportbund Bremen e.V. mit der Auflage, das Vermögen für die Förderung des Sports zu verwenden. Sollte zum Zeitpunkt der Auflösung des Vereins der Landessportbund e.V. nicht mehr bestehen, so tritt an die Stelle des Landessportbundes Bremen e.V. die Stadtgemeinde Bremen.
§ 32
Satzungsänderung
Zur Änderung der Satzung bedarf es eines besonderen schriftlichen Antrages, der mindestens 4 Wochen vor einer Mitgliederversammlung bei dem Vorstand zu Händen des 1. Vorsitzenden eingegangen sein muss.
§ 33
Inkrafttreten der Satzung
Durch die vorstehende, in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 13.11.1998 beschlossene Satzung erlischt die in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 26.05.1978 errichtete Satzung.
Bremen-Huchting, den 13. November 1998
Oltmann Lampe 1. Vorsitzender
Ina-Katrin Knust stellvert. Vorsitzende
Volkmar Wolpmann stellvert. Vorsitzender
Hedi Sanders 1. Schriftführerin
Durch die vorstehende, in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 16.07.2010 beschlossene Satzungsänderung wird der § 2.6 in der Fassung vom 13.11.1998 ersetzt.
Bremen-Huchting, den 16. Juli 2010
Oltmann Lampe 1. Vorsitzender
Volkmar Wolpmann stellvert. Vorsitzender
Ilse Gabel stellvert. Vorsitzende
Harry Neumann 1. Schriftführer
Erwerb einer Waffe
Zum Erwerb einer Waffe, sind folgende Leistungen zu erbringen!
Mitgliedschaft von „ 18 Monaten “ und regelmäßigem Training.
Teilnahme an den „ Vereins-, Kreis- und Bezirksmeisterschaften “
Mindestens die Leistung der „ silberne Leistungsnadel “ vom Deutschen Schützenbund müssen erreicht werden! Leistungsüberblick
Kurzwaffe:
Kleinkaliberpistole 60 Schuß: 490 Ringe
Großkaliberpistole 40 Schuß : 340 Ringe
Kleinkalibergewehr: 30 Schuß: 280 Ringe
Großkalibergewehr: 60 Schuß : 420 Ringe
Die nachzuweisende Sachkunde bleibt davon unberührt und kann in Form eines Lehrganges erworben werden. Daten und Termine werden gesondert bekannt gegeben. gez. Die Sportleitung
Königs-Cup
100 Jahre Schützenverein Huchting und Umgegend von 1911 e.V.
Ein Club nur für gekrönte Häupter
In Huchting gibt es einen Club, in dem man für kein Geld der Welt Mitglied werden kann. Zutritt in den „Schützenkönig – Club“ haben nur der amtierende Schützenkönig und die Ex-Könige des Schützenvereins Huchting, unabhängig davon, ob sie Vereins - Mitglieder sind oder nicht.
Das Ziel des Club – Gründers Peter Tamminga war es, den hohen Stellenwert des Schützenkönigs über sein Regierungsjahr hinaus zu würdigen.
Dazu hat er das Pokalschießen um den „Königs – Cup“ ins Leben gerufen. Ein Wettbewerb, der über 25 Jahre vom 75jährigen Jubiläum (1986) bis zum 100jährigen Jubiläum (2011) nach immer gleichem Ablauf geht:
Einmal jährlich wird das Schießen um den Wanderpokal durchgeführt. Der Tag des Club – Treffens wurde für 25 Jahre auf den 2. Sonntag im Oktober festgelegt.
Jedes Mitglied erhält eine Club – Nadel und zu deren Ergänzung jeweils eine Jahresspange als Erinnerung an seine Teilnahme.
Im sportlichen Schieß - Wettkampf ermitteln die Majestäten ihren Sieger. Der Gewinner ist für ein Jahr der „König der Könige“. Der Cup - Sieger erhält einen Wanderpokal und bekommt bei der Rückgabe nach einem Jahr eine Schützen – Standfigur mit Gravur des Titel – Jahres, die in seinem Besitz bleibt.
Von dem in 25 Jahren angesparten Startgeld spenden die Club – Mitglieder dem Schützenverein Huchting zum 100jährigen Jubiläum im Jahre 2011 eine neue Königskette.
Ein gemeinsames Labskaus – Essen bildet alljährlich den Ausklang des Club – Treffens. In geselliger Runde werden Erinnerungen ausgetauscht und Anekdoten der Vereinsgeschichte geschildert.
Nun sind 25 Jahre seit der Club – Gründung vergangen und es ist somit an der Zeit eine Bilanz zu ziehen:
An den 25 Wettbewerben haben insgesamt 40 Schützenkönige teilgenommen. Sogar Schützenkönige, die nicht mehr in Bremen wohnen. So reiste Günter Tebelmann regelmäßig aus Hamburg an.
An allen Club – Treffen ununterbrochen teilgenommen haben der 1. Vorsitzende des Schützenvereins Huchting, Oltmann Lampe und der Vereinswirt Manfred Vagt .
Von 1986 bis 2010 entschieden 1.407 abgegebene Schüsse über Sieg oder Niederlage im Wettkampf um den Titel „König der Könige“.
Dabei ist es keinem Schützen gelungen, als amtierender Schützenkönig gleichzeitig auch „König der Könige“ zu werden.
Mit vier Pokalsiegen war Kurt Göcke häufigster Titelträger.
Von den Startgeldern wurde eine echt silberne Königskette nach eigenem Entwurf angefertigt.
Der beim Jubiläums – Schützenfest im August proklamierte Schützenkönig wird nicht nur als „Jahrhundert – König“, sondern auch als erster Träger der neuen Königskette in die Vereinsgeschichte eingehen.
Peter Tamminga
Chronik
100 Jahre Schützenverein Huchting und Umgegend von 1911 e.V.
Vereinschronik
1911 – 2011
1911 – 1914 In den Maitagen des Jahres 1911 beschlossen 4 Huchtinger und 2 Moordeicher Bürger einen Schützenverein zu gründen. In kurzer Zeit kamen noch einige am Schießsport interessierte Huchtinger dazu – und gemeinsam gründeten sie in der damaligen Gastwirtschaft Nobel (später „Lindenhof“ Inh.Johann Preuß) den
Schützenverein Huchting und Umgegend von 1911.
Zu den Männern der ersten Stunde gehörten Martin Horstmann, Johann Bornemann sen., Paul Wetjen, Heinrich Rump, Alfred Tredopp, Hermann Riecher, Heinrich Twachtmann, die Moordeicher Brüder Hermann und Hinrich Borchers und noch einige andere mehr.
Unter Mitarbeit aller Schützen wurde ein Schießstand auf dem Gelände an der Dovemoorstraße erbaut. Ein besonderer Dank gilt dem Gründungsmitglied Johann Bornemann senior, der finanziell den Standbau ermöglichte.
Aus den 16 Gründungsmitgliedern wuchs der Verein bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 46 Mitglieder.
1921 – 1925 Die während des 1. Weltkrieges vollständig zum Erliegen gekommene Vereinsarbeit lief erst 1921 allmählich an. Bis zum Jahre 1924 wuchs der Verein auf 53 Mitglieder an, die den Schießsport mit dem Luftgewehr betrieben.
Am 19. April 1925 fand die Weihe der Vereinsfahne statt. Das Geld für die Fahne wurde durch eine Sammlung unter den Mitgliedern erbracht, da das Vereinsvermögen durch die Inflation restlos verloren war.
1926 In der Generalversammlung vom 24. Januar 1926 wurden die Vereinsstatuten (Vereinssatzung) beschlossen.
Im gleichen Jahr erbauten die Schützen die ersten zwei Kleinkaliber–Schießstände und es wurde eine Jungschützen–Abteilung gegründet.
1936 Am 3. und 4. Mai 1936 feierte der Schützenverein Huchting mit einem Jubiläumsfest sein 25jähriges Bestehen. Es konnte eine große Zahl an Gästen und auswärtigen Vereinen begrüßt werden.
1942 Der 2. Weltkrieg bringt erneut die Vereinsarbeit zum Erliegen.
Im Sommer 1942 schließt der Schriftführer Karl Krüger den letzten Jahresbericht.
1945 / 1946 Zur Zeit der Alliierten mussten der Schießstand und alle Sportwaffen vernichtet werden. Schützenvereine waren verboten.
1953 Als Anfang der 1950er-Jahre die Schützenvereine wieder zugelassen wurden, nahm eine kleine Gruppe der alten Vereinsmitglieder 1953 die Vereinsarbeit wieder auf. Nur 6 Schützen nahmen am Neugründungstreffen vom 6.März 1953 in der Gaststätte Mahlstedt teil. Sie verabredeten die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung zum 14.März 1953, an der 22 Mann teilnahmen.
Diese beschlossen die Neugründung des Schützenvereins Huchting und Umgegend von 1911, wählten den Vorstand (1. Vorsitzender Hermann Borchers), genehmigten die Satzung und legten den Termin für das Schützenfest auf den 2. Sonntag im August fest.
Geschossen wurde zunächst nur mit dem Luftgewehr im Saal der Gaststätte Heimsoth, später dann mit KK–Gewehren auf dem Schießstand bei Karl Nobel in Moordeich.
Das erste Schützenfest nach der Neugründung fand am 8. und 9. August 1953
auf dem Gelände an der Dovemoorstraße statt, auf dem bis zum Jahr 1999 alle Schützenfeste durchgeführt wurden.
Am ersten Festumzug nahmen 32 Huchtinger Schützen teil.
Zum Jahresende 1953 zählte der Verein bereits 77 aktive Mitglieder.
1954 Durch den Erfolg des ersten Jahres wurde entschieden, im Jahre 1954 einen modernen Schießstand zu bauen. Dank gebührt den Vereinskameraden, die den Verein finanziell unterstützten, ihr Geld ohne Sicherheiten zur Verfügung stellten und den Neubau ermöglichten.
Die Grundsteinlegung fand am 16. Mai 1954 statt. Der Vereinswirt Johann Preuß übernahm den Bau einer zweckmäßigen Halle und der Verein erstellte in Gemeinschaftsarbeit unter Leitung des 1.Schießwartes Heinrich Schröder die Schießstände. Bereits zum Schützenfest hatte der Schützenverein wieder eine Schießanlage.
Bei der Einweihung anlässlich des Schützenfestes am 7. August 1954 präsentierte sich den Gästen mit 6 KK- und 5 Luftgewehranlagen einer der größten und modernsten Schießstände in der weiteren Umgebung. Die neue Anlage ermöglichte eine ausgezeichnete Ausübung des Schießsportes, der in den folgenden Jahren immer bekannter und beliebter wurde.
Alte Kameradschaften wurden gepflegt und neue Freundschaften mit anderen Vereinen geknüpft und die haben bis heute Bestand.
1961 Vom 26. bis 28. Mai 1961 wurde das 50jährige Jubiläum gefeiert, dessen Höhepunkt ein Konzertabend mit dem Heeresmusikkorps 11 aus Grohn bildete.
Aus dem Dorf Huchting ist inzwischen ein Stadtteil von Bremen geworden. Das alljährliche Volks-Schützenfest im August wurde immer mehr ein beliebter Treffpunkt für Jung und Alt und zählt heute als das älteste Volksfest zum festen Bestandteil in Huchting.
1969 Im Jahre 1969 bekam der Schützenverein seine zweite Vereinsfahne. Sie wurde,wie die erste Fahne, durch Spenden der Vereinsmitglieder finanziert. Am 10. August 1969 fand beim Schützenfest in einer feierlichen Zeremonie die Weihe der Fahne statt.
Nach dem sie fast 45 Jahre den Verein bei fröhlichen wie ernsten Anlässen begleitet hatte, erhielt die alte Fahne einen Ehrenplatz in der Schießhalle.
1971 Das 60jährige Vereinsbestehen wurde beim Schützenfest vom 7. bis 9. August 1971 mit einem Jubiläumsprogramm gefeiert.
1974 Das Gründungsjahr der Damenabteilung. Der 1.Schießwart Kurt Göcke legte der Jahreshauptversammlung die Aufnahmeanträge von 27 Frauen vor, die er für die Ausübung des Schießsportes begeistert hatte. Die Versammlung beschloss die Gründung einer Damenabteilung und wählte Helga Detken zur ersten Damenleiterin.
Toni Knust wurde 1974 die erste Damenkönigin in der Vereinsgeschichte.
1976 Nach kurzer, intensiver Bauzeit konnte 1976 die ausschließlich in Eigenarbeit erstellte neue Schießhalle in Betrieb genommen werden. Zum Erweiterungsbau gehörten 11 Luftgewehranlagen, neue Toiletten, eine Waffenkammer, ein Auswerteraum und vor allem ein gemütliches Vereinsheim.
1978 Zwei Jahre später konnte der Öffentlichkeit mit dem inzwischen erstellten Anbau eines Pistolenstandes und weiterer Geräte- und Auswerteräume anläßlich eines „Tages der offenen Tür“ eine Schießsportanlage vorgestellt werden, die allen gehobenen Ansprüchen genügt.
Mit Fertigstellung der Schießsportanlage haben die Vereinsmitglieder seitdem optimale Möglichkeiten, unter Anleitung erfahrener Trainer den Schießsport mit modernen Sportwaffen zu betreiben.
Erstmalig geht das Schützenfest nicht wie bisher über 3 Tage (Sa.-Mo.) sondern über 4 Tage (Fr.-Mo.) Dem Trend der Zeit folgend, erweiterte der Verein sein Programmangebot am Freitag mit einer Zelt-Discothek für die Jugendlichen.
1979 Beim Schützenfest 1979 gab es eine weitere Neuigkeit. Zum ersten Mal wurde ein Festzelt mit freitragender Konstruktion aufgebaut. In dem 700m² großen Zelt gab es keine störenden Stützpfeiler und somit konnte die Bühne von jedem Platz gut eingesehen werden.
Darüber freuten sich am 12. August mehr als 1000 Besucher, die zum Sensationskonzert der Gruppe „Torfrock“ gekommen waren.
1981 Zum 70jährigen Bestehen des Vereins bildete ein erneutes Gastspiel der Gruppe „Torfrock“ den absoluten Höhepunkt des Jubiläumsprogrammes. Abermals weit über 1000 Besucher feierten den Auftritt der Band.
1985 Immer wieder qualifizierten sich Sportschützen des Schützenvereins Huchting zur Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften. Neben Plätzen unter den ersten zehn und einem 3. Platz für Monika Lilischkies (KK; 1981), gingen auch zwei Meistertitel nach Huchting:
Deutsche Jugendmeisterin 1982 in der Luftpistolen-Disziplin wurde Petra Frankenberg (3.Platz 1979; 4.Platz 1980) und im August 1985 belegte Petra Castens, die als Schülerin dem Verein beitrat, mit 386 von 400 möglichen Ringen unter 88 Sportschützinnen den ersten Platz und holte sensationell den Titel der Deutschen Meisterin in der Luftgewehr-Disziplin.
- Mit einer unvergleichlichen Festwoche beging der Verein vom 03. bis 11. August sein 75jähriges Jubiläum. Den Anfang bildete ein Kommers-Abend mit Live-Band. Es folgten ein plattdeutscher Theaterabend, ein Country-Abend, ein Preisskat-Turnier, ein Jazz-Dämmerschoppen, das Jubiläumskonzert mit dem Heeresmusikkorps 3 Lüneburg, Disco-Fete, Party mit 2 Kapellen, Schützentag und der Königsball mit Schützenkapelle.
Am 12. Oktober 1986 startete das Pokalschießen „Königs-Cup“. Es ging über 25 Jahre und endete zum 100jährigen Vereinsjubiläum. Teilnehmen dürfen nur die Huchtinger Schützenkönige. Der Sieger trägt für 1 Jahr den Titel „König der Könige“. Vom Startgeld wird im Jubiläumsjahr 2011 eine neue Königskette gekauft.
1994 Der Vereinsvorsitzende Oltmann Lampe meldet beim Ortsamtleiter in Huchting Interesse an dem Grundstück einer ungenutzten BMX-Bahn auf der Bezirkssportanlage für den möglichen Neubau einer Schießsportanlage an.
1997 Aus der Neubau-Idee sind konkrete Pläne geworden. Mit verschiedenen Bremer Behörden und Institutionen werden intensive Verhandlungen geführt. Ein Architekt -ein Sachverständiger für den Schießstandbau- erstellte nach Vorgaben des Vereins die Baupläne.
Vom Schützenfest 1997 übertrug der Rundfunksender „Radio Bremen 3“ am Sonntag, den 10. August von 8:05 Uhr bis 10:00 Uhr aus dem sehr gut besuchten Festzelt live das traditionelle Hafenkonzert.
1998 Nach dem die Verhandlungen und Planungen erfolgreich beendet wurden, stellt der Verein beim Bremer Stadtplanungsamt den Bauantrag für die Schießsportanlage.
1999 Zum letzten Mal wurde das Schützenfest auf dem Festplatz an der Dovemoorstraße gefeiert. Im Anschluss räumte der Verein Schießhalle und Schießstände und lagerte das Inventar in zwei 40-Fuß-Containern.
Die sichere Verwahrung der Sportwaffen übernahmen einige Vereinsmitglieder.
Am 30. September endet nach 88 Jahren die Geschichte des Schützenvereins am Standort Dovemoorstraße.
2000 Sechs Jahre nach den ersten Gesprächen erfolgte am 11. Februar die Grundsteinlegung einer Schießsportanlage auf der Huchtinger Bezirkssportanlage an der Obervielander Straße. Bereits am 4. August fand das Richtfest statt und der Verein feierte im Schatten des Rohbaus das erste Schützenfest am neuen Standort.
2001 Im Jubiläumsjahr, 90 Jahre nach der Gründung, ist der Verein erstmalig Eigentümer einer eigenen Schießsportanlage auf eigenem Grundstück. Ermöglicht wurde das Ereignis durch den unermüdlichen Einsatz vieler tatkräftiger Vereinsmitglieder, die über einen Zeitraum von 1½ Jahren in ihrer Freizeit beim Hallenbau mithalfen und eine eindrucksvolle Sportstätte erstellten.
Unter 2.400m² überdachter Fläche befinden sich 6 Kleinkaliber-,15 Luftgewehr-, 10 Sportpistolen- und 5 Sportbogen-Stände, einige Geräte- und Auswerteräume sowie ein großes Vereinsheim.
Nach mehr als 6000 Arbeitsstunden Eigenleistung fand am 16.Juni die feierliche Einweihung der Sportanlage statt.
2002 Der Schützenverein präsentierte sich auf der 1. Huchtinger Gewerbeschau, die im Juni im Roland–Center stattfand.
2004 Auf der Gewerbeschau des IHU im Roland-Center stellte sich der Verein erneut einer breiten Öffentlichkeit vor. Auf eigenem Messestand wurde Werbung für den Schießsport und das Schützenfest betrieben.
2005 Im Juni führte der Schützenverein einen „Tag der offenen Tür“ durch. Mit einem lustigen 7-Kampf wurde erfolgreich Mitglieder – Werbung für den Schießsport gemacht.
2006 Durch den Hallenbau hat der Verein finanzielle Probleme bekommen. Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wurden Maßnahmen zur Erhaltung des Vereins getroffen wie die Zahlung einer Umlage über mehrere Jahre.
2010 Am 10.10. endete der „Königs-Cup“. In 25 Wettbewerben seit 1986 haben 40 Huchtinger Schützenkönige teilgenommen. Vom angesparten Startgeld wird eine silberne Königskette gekauft, deren erster Träger der „Jahrhundert – Schützenkönig 2011“ sein wird.
2011 Im Jubiläumsjahr hat der Schützenverein Huchting 183 Mitglieder. Der Altersspiegel reicht von 12 Jahren bis 89 Jahren. Ein Beweis dafür, dass der Schießsport von früher Jugend bis ins hohe Alter ausgeübt werden kann.
Die
- Vorsitzenden des Schützenvereins Huchting und Umgegend von 1911 e.V.
nicht übermittelt 1911 – 1924
Carl Hohmann 1924 – 1932
Friedrich Biermann 1932 – 1942
keine Vereinstätigkeit 1942 – 1953
Hermann Borchers 1953 – 1962
Heinz Behrens 1962 – 1972
Ehrenvorsitzender seit 1972
Christel Detken 1972 – 1981
Friedrich Wolpmann 1981 – 1990
Oltmann Lampe seit 1990
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